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Verkehrsspezifische Hinweise für Motorradfahrer

( ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität )



Ortschaften 50 km/h
Landstraßen 70 - 90 km/h, je nach Beschilderung, mit Motorradanhänger max. 80 km/h.
Schnellstraßen 90 - 110 km/h, je nach Beschilderung, mit Motorradanhänger max. 80 km/h.
Autobahnen 90 - 110 km/h, je nach Beschilderung, mit Motorradanhänger max. 80 km/h.
Zu beachten:

    · Grüne Versicherungkarte empfohlen.
    · D-Schild Pflicht, wenn kein Eurokennzeichen vorhanden.
    · PKW tagsüber Abblendlicht einschalten ( Motorräder sowieso ).
    · PKW: Nebelschlussleuchten sind verboten.
    · Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
    · Durchgehende gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Halteverbot.
    · Gestrichelte gelbe Linie oder Zickzacklinie bedeutet Parkverbot.
    · Weisses "M" auf blauen Grund bedeutet "Gegenvekehr beachten und notfalls Ausweichstelle benutzen".
    · Alkoholdelikte werden schnell mit Haftstrafe und Führerscheinentzug geahndet.
    · Bußgelder höher als in Deutschland.
Alkohol 0,2 Promille
Handy D1, D2, E-Netz mit Dual Band.
B / B2 / C - Mobiltelefone dürfen mitgeführt, jedoch nicht eingeschaltet werden.
Zeit Keine Verschiebung
Strom 220V AC - kein Adapter nötig.
Notruf 112 ( Polizei + Unfallrettung )
Dt. Botschaft 11527 Stockholm, Skarpögatan 9, Tel. 08 / 6701500, Fax 6615294