Ortschaften | 50 km/h in geschlossenen Ortschaften zwischen gelbem Ortsschild am Anfang und gelber Ortsendetafel am Ortsende. |
Landstraßen | 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. 60 km/h mit Motorrad-Anhänger (ein- oder zweispurig). 80 km/h für PKW mit Anhänger (100 km/h mit Sondergenehmigung). |
Schnellstraßen | 130 km/h (Richtgeschwindigkeit). Straße muss mindestens zwei Spuren pro Richtung und einen festen Fahrbahnteiler (Leitplanken zwischen den Fahrspuren) aufweisen. Muss als Kraftfahrstraße gekennzeichnet sein. Gelbes Schild mit schwarzer Autofront. 60 km/h mit Motorrad-Anhänger (ein- oder zweispurig). 80 km/h für PKW mit Anhänger (100 km/h mit Sondergenehmigung). |
Autobahnen | 130 km/h (Richtgeschwindigkeit). 60 km/h mit Motorrad-Anhänger (ein- oder zweispurig). 80 km/h für PKW mit Anhänger (100 km/h mit Sondergenehmigung). Kennzeichnung durch blaues Schild mit weißem Autobahnsymbol. |
Zu beachten: | · Helmpflicht. · Überholverbot: einspurige Fahrzeuge dürfen überholt werden, dürfen aber selbst nicht überholen. · Kinder müssen Fußrasten erreichen bzw. können auf Kindersitzen mitgenommen werden. · Häufige Abstands- und Geschwindigkeitskontrollen. · Bestimmte Strecken an Wochenenden und Feiertagen gesperrt. |
Alkohol | 0,5 Promille; ab 0,3 Promille problematisch bei Unfällen |
Notruf | 110 Polizei und Unfallrettung, 112 Feuer |