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Verkehrsspezifische Hinweise für Motorradfahrer

( ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität )

Ortschaften 50 km/h in geschlossenen Ortschaften zwischen gelbem Ortsschild am Anfang und gelber Ortsendetafel am Ortsende.
Landstraßen
100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. 60 km/h mit Motorrad-Anhänger (ein- oder zweispurig). 80 km/h für PKW mit Anhänger (100 km/h mit Sondergenehmigung).
Schnellstraßen
130 km/h (Richtgeschwindigkeit). Straße muss mindestens zwei Spuren pro Richtung und einen festen Fahrbahnteiler (Leitplanken zwischen den Fahrspuren) aufweisen. Muss als Kraftfahrstraße gekennzeichnet sein. Gelbes Schild mit schwarzer Autofront. 60 km/h mit Motorrad-Anhänger (ein- oder zweispurig). 80 km/h für PKW mit Anhänger (100 km/h mit Sondergenehmigung).
Autobahnen
130 km/h (Richtgeschwindigkeit). 60 km/h mit Motorrad-Anhänger (ein- oder zweispurig). 80 km/h für PKW mit Anhänger (100 km/h mit Sondergenehmigung). Kennzeichnung durch blaues Schild mit weißem Autobahnsymbol.
Zu beachten:

    · Helmpflicht.
    · Überholverbot: einspurige Fahrzeuge dürfen überholt werden, dürfen aber selbst nicht überholen.
    · Kinder müssen Fußrasten erreichen bzw. können auf Kindersitzen mitgenommen werden.
    · Häufige Abstands- und Geschwindigkeitskontrollen.
    · Bestimmte Strecken an Wochenenden und Feiertagen gesperrt.
Alkohol 0,5 Promille; ab 0,3 Promille problematisch bei Unfällen
Notruf 110 Polizei und Unfallrettung, 112 Feuer