Ortschaften | 50 km/h - ( Schild Höchstgeschwindigkeit generell ). Gilt aber auch automatisch beim Einfahren in bebautes Gebiet über unbedeutende Nebenstraßen. Hier erfolgt nicht unbedingt eine 50 km/h-Signalisierung. |
Landstraßen | 80 km/h - Gilt ab Schild "Höchstgeschwindigkeit Ende" oder dem Schild "Ende der Autobahn oder Autostraße" und beim Verlassen einer Autostraße bzw. Autobahn. |
Schnellstraßen | 100 km/h - Vignettenpflicht bei grün/weißer Beschilderung. Gilt ab Schild "Autobahn" oder "Autostraße" und endet beim Schild "Ende der Autobahn" bzw. "Autostraße". Wenden und Rückwärtsfahren wie bei Autobahnen verboten. |
Autobahnen | 120 km/h - Vignettenpflicht. Gilt ab Schild "Autobahn" und endet beim Schild "Ende der Autobahn". Wenden und Rückwärtsfahren verboten. |
Zu beachten: | · Verbandskasten ist Pflicht (kl. DIN-Kasten oder Tasche für Motorräder. · D-Schild Pflicht, wenn kein Eurokennzeichen vorhanden. · In Tunnels Abblendlicht einschalten ( Motorräder sowieso ). · Motorräder dürfen nicht nebeneinander bzw. neben Fahrrädern fahren. · Bergauf fahrender Verkehr hat bei gleichartigen Fahrzeugen Vorfahrt. · Kinder unter 7 Jahren dürfen nur auf zugelassenen Kindersitzen auf dem Motorrad mitgenommen werden. · Nach Überholvorgängen das Wiedereinscheren mit Blinker anzeigen. · Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot, gelbe Kreuze Parkverbot. · PKW-Abschleppen: max. 40 km/h. · Zebrastreifen: Fußgänger sollen uneingeschränkt Vortrittsrecht bekommen (ohne Wartezeit oder Zeichengabe ). |
Alkohol | 0,8 Promille |
Handy | D1, D2, E-Netz mit Dual Band. Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Andere Mobiltelefone dürfen nicht betriebsbereit sein. |
Zeit | Keine Verschiebung |
Strom | 220V AC - Für Schukostecke Adapter nötig, für Eurostecker nicht |
Notruf | 117 ( Polizei ), 144 ( Unfallrettung ) |
Dt. Botschaft | 3000 Bern, Willadingweg 83, Tel. 031 / 484111, Fax 484444 |