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Verkehrsspezifische Hinweise für Motorradfahrer

( ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität )

Ortschaften 50 km/h ( durch Ortsanfangs- und Ortsendetafeln angezeigt )
Landstraßen 100 km/h   ( häufige Geschwindigkeitskontrollen! )
Schnellstraßen 100 km/h
Autobahnen 130 km/h  -  110 km/h von 22:00 - 5:00 Uhr ( ausg. A1 Salzburg-Wien und A2 Wien-Villach ). Vignette ist Pflicht
Zu beachten:

    · Verbandskasten ist Pflicht (kl. DIN-Kasten oder Tasche für Motorräder).
    · D-Schild Pflicht, wenn kein Eurokennzeichen vorhanden.
    · Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt.
    · 80 m vor Bahnübergängen Überholverbot.
    · An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn gelbrote Warnleuchten eingeschaltet.
    · Kindern ist immer das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
    · Bei Kurzparkzonen in Städten werden meist nur Beginn und Ende angezeigt.
    · Gelbe Zickzack-Linien bedeuten Park- und Halteverbot.
    · Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht wenigstens 2 Fahrspuren zur Verfügung stehen.
    · Häufige Geschwindigkeitskontrollen.
    · Mindestalter 10 Jahre für mitfahrende Kinder auf Motorrädern.
    · PKW-Abschleppen: Zugfahrzeug muß mit Abblendlicht fahren. Warnblinker dürfen nur am Pannenort und nicht während der Abschleppfahrt benutzt werden. Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h, 40 km/h auf Autobahnen.
Alkohol 0,5 Promille
Handy D1, D2, E-Netz mit Dual Band.
Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Andere Mobiltelefone dürfen nicht betriebsbereit sein.
Zeit Keine Verschiebung
Strom 220V AC
Notruf 133 ( Polizei ), 144 ( Unfallrettung )
Dt. Botschaft 1037 Wien, Metternichgasse 3, Tel. 01 / 71154, Fax 713866